Ü20-Anlage: Was zahlt der Netzbetreiber nach 20 Jahren?
Wenn nach 20 Jahren die EEG-Vergütung endet, wird die Anlage nicht abgeschaltet — der Netzbetreiber zahlt automatisch weiter, aber deutlich weniger. Wie viel genau, warum sich Eigenverbrauch fast immer mehr lohnt und wie Sie Ihr Förderende im Marktstammdatenregister finden.
- Nach Förderende zahlt der Netzbetreiber automatisch die Anschlussvergütung = Jahresmarktwert Solar − Vermarktungspauschale. Diese Auffanglösung gilt (Solarpaket I) bis 31.12.2032.
- Jahresmarktwert Solar 2025: 4,51 ct/kWh → netto rund 3,8–4,3 ct/kWh, gedeckelt auf max. 10 ct/kWh (§ 23b EEG 2023).
- Zum Vergleich: selbst genutzter Strom spart über 30 ct/kWh — Eigenverbrauch (ggf. mit Speicher) schlägt die Einspeisung fast immer.
- Ihr Förderende steht im Marktstammdatenregister: 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Was nach dem Förderende automatisch passiert
Die EEG-Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert und endet danach zum Ende des Kalenderjahres. Wichtig: Das Förderende ist kein Anlagenende. Die Anlage darf und soll weiterlaufen — sie wird nicht abgeschaltet, und Sie müssen für den einfachen Weiterbetrieb nichts unternehmen.
Statt der festen Vergütung greift automatisch die sogenannte Anschlussvergütung: Der Netzbetreiber nimmt Ihren überschüssigen Strom weiter ab und vergütet ihn zum Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Mit dem Solarpaket I wurde diese Abnahme- und Vergütungspflicht bis zum 31. Dezember 2032 verlängert — Details erklärt auch die Verbraucherzentrale.
So viele PV-Anlagen fallen 2026 aus der 20-jährigen EEG-Vergütung — die bislang größte Ü20-Welle.
EEG-Ende · VerbraucherzentraleDer Netzbetreiber muss den Strom von Ü20-Anlagen bis Ende 2032 abnehmen und vergüten (Solarpaket I).
Weiterbetrieb Ü20 · SFVWie hoch ist die Anschlussvergütung 2026?
Anstelle der festen EEG-Vergütung erhalten ausgeförderte Anlagen den Jahresmarktwert Solar — den durchschnittlichen Börsenpreis für Solarstrom über ein Kalenderjahr, veröffentlicht auf netztransparenz.de — abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale. Unterm Strich bleiben derzeit rund 4 ct/kWh:
| Vergütungsbestandteil | Wert |
|---|---|
| Jahresmarktwert Solar 2024 | 4,624 ct/kWh |
| Jahresmarktwert Solar 2025 | 4,51 ct/kWh |
| Vermarktungspauschale 2025 | 0,715 ct/kWh (mit Smart Meter 0,358) |
| Vermarktungspauschale 2026 | 0,23 ct/kWh (mit Smart Meter 0,115) |
| Netto-Anschlussvergütung (ca.) | 3,8 – 4,3 ct/kWh |
| Deckelung (§ 23b EEG 2023) | max. 10 ct/kWh |
Die genauen Werte schwanken monatlich mit dem Börsenstrompreis. Klar ist aber die Größenordnung: Wer eine ausgeförderte Anlage weiter voll einspeist, bekommt dafür nur noch einen Bruchteil der ursprünglichen Vergütung. Eine typische kleine Altanlage bringt so oft nur einen niedrigen zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr.
Warum Eigenverbrauch fast immer mehr bringt
Hier liegt der eigentliche Hebel. Eingespeister Strom bringt rund 4 ct/kWh — selbst genutzter Strom ersetzt dagegen Netzbezug zu 33–38 ct/kWh. Jede Kilowattstunde, die Sie nicht einspeisen, sondern selbst verbrauchen, ist damit über 30 ct wert. Genau deshalb verschiebt sich mit dem Förderende die ganze Wirtschaftlichkeit weg von der Einspeisung, hin zum Eigenverbrauch.
Ohne Speicher nutzen ältere Anlagen typischerweise nur 20–30 % ihres Stroms selbst. Mit einem nachgerüsteten Batteriespeicher steigt der Eigenverbrauch auf 60–80 % — der Solarstrom steht dann auch abends und nachts zur Verfügung.
Welche Weiterbetriebs-Option — Volleinspeisung, Umstellung auf Eigenverbrauch oder Repowering — im Einzelfall am besten passt, hängt von Anlagengröße, Verbrauch und Anlagenzustand ab. Den vollständigen Vergleich der drei Wege finden Sie im Ratgeber „Ü20-Anlage: Die EEG-Förderung läuft aus — was tun?".
Marktstammdatenregister: So finden Sie Ihr Förderende
Ob und wann eine Anlage aus der Förderung fällt, ergibt sich aus ihrem Inbetriebnahmedatum — und das ist für praktisch jede Anlage in Deutschland öffentlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen. Die Rechnung ist simpel: Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre, Förderende jeweils zum Jahresende.
- Anlage von 2005 → Förderende 31.12.2025
- Anlage von 2006 → Förderende 31.12.2026
- Anlage von 2007 → Förderende 31.12.2027
Für Anlagenbetreiber heißt das: ein kurzer Blick ins Register genügt, um Klarheit über den eigenen Stichtag zu haben. Für Installationsbetriebe ist dasselbe Datum die Grundlage einer präzisen Ziel-Liste — dazu gleich mehr.
Für Solarbetriebe: die Ü20-Welle als Auftragspipeline
Jede auslaufende Ü20-Anlage ist ein konkreter Beratungsanlass: Umstellung auf Eigenverbrauch, Speicher-Nachrüstung oder Repowering. Und das Beste daran — die wertvollsten dieser Anlässe stehen nicht bei fremden Interessenten, sondern in Ihrer eigenen Kundenkartei. Wer sie um 2005/2006 installiert hat, weiß, wo diese Kunden sitzen.
Wer seine Kartei nach Inbetriebnahmejahr filtert und mit dem Marktstammdatenregister abgleicht, erhält eine Liste vorqualifizierter Kontakte — warm, exklusiv und ohne Lead-Portal. Wie aus dieser Liste in 30 Tagen bestätigte Beratungstermine werden, zeigt So funktioniert's. Warum das jedem gekauften Lead überlegen ist, lesen Sie unter Photovoltaik-Leads kaufen.
Häufige Fragen
Was zahlt der Netzbetreiber nach dem Ende der EEG-Förderung?
Nach dem Förderende erhalten Ü20-Anlagen automatisch die Anschlussvergütung: den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. 2025 lag der Jahresmarktwert bei rund 4,51 ct/kWh, die Netto-Vergütung damit bei etwa 3,8–4,3 ct/kWh. Diese Auffanglösung greift ohne eigenes Zutun und gilt bis Ende 2032.
Was ist der Jahresmarktwert Solar?
Der durchschnittliche Börsenpreis für Solarstrom über ein Kalenderjahr, veröffentlicht von den Übertragungsnetzbetreibern auf netztransparenz.de. 2024 lag er bei 4,624 ct/kWh, 2025 bei 4,51 ct/kWh. Nach Abzug der Vermarktungspauschale ergibt sich die Anschlussvergütung.
Ist die Vergütung nach oben gedeckelt?
Ja. Nach § 23b EEG 2023 ist die Anschlussvergütung auf maximal 10 ct/kWh gedeckelt. In der Praxis liegt sie mit rund 4 ct/kWh deutlich darunter, weil sie sich am Börsenpreis orientiert.
Lohnt sich die Einspeisung oder besser der Eigenverbrauch?
Für die meisten Anlagen lohnt der Eigenverbrauch deutlich mehr. Eingespeister Strom bringt rund 4 ct/kWh, selbst genutzter Strom ersetzt Netzbezug zu 33–38 ct/kWh — über 30 ct Ersparnis je Kilowattstunde. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von 20–30 % auf 60–80 %.
Wie finde ich das Förderende meiner Anlage?
Über das Inbetriebnahmedatum im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Förderung läuft 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr und endet zum Jahresende: eine 2005er-Anlage fiel Ende 2025 aus der Förderung, eine 2006er fällt Ende 2026.
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